Die Brandschutzpläne werden entsprechend der TRVB O 121 (2025) nach den derzeitigen baulichen Gegebenheiten aktualisiert, oder neu erstellt. Hierbei wird das gesamte Objekt aktualisiert.

Im Rahmen einer Bestandsaufnahme werden die tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten erfasst und in den Brandschutzplan eingearbeitet. Dies stellt die Grundlage für einen reibungslosen Feuerwehreinsatz dar, um im Einsatzfall über die vorhandenen Gefahren bestmöglich informiert zu sein und das Schadensausmaß somit gering zu halten.

Folgende Inhalte umfasst ein Brandschutzplan:

  • Deckblatt
  • Objektbeschreibung
  • Legende
  • Lageplan, Lagebild
  • Geschoßpläne

Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot.

Wir stehen Ihnen mit unseren Dienstleistungen für Brandschutzpläne in den Bundesländern

  • Burgenland (Jennersdorf, Güssing, Oberwart, Oberpullendorf, Mattersburg, Eisenstadt, Neusiedl am See)

  • Steiermark (Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark, Weiz, Leibnitz, Graz-Umgebung)

  • Niederösterreich (Wienerneustadt, Neunkirchen, Baden)

gerne zu Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch unter 067688112888.

Photovoltaik-Übersichtspläne, gemäß OVE-Richtlinie R11-1

Für Photovoltaik-Anlagen werden gemäß OVE-Richtlinie R 11-1 Photovoltaik-Übersichtspläne für die Feuerwehr gefordert, nicht nur bei Neuanlagen, sondern auch bei Erweiterungen bestehender Anlagen. Die Darstellung und Symbolik erfolgt dabei nach TRVB 121 O (Ausgabe 2025). Wir haben uns auf die Erstellung dieser PV-Übersichtspläne spezialisiert und erstellen die Unterlagen rasch, normkonform und zu einem fairen Preis-/Leistungsverhältnis für Aufdach- und Freiflächenanlagen jeglicher Größe.

Was sind Brandschutzpläne?

Brandschutzpläne sind färbige, vereinfachte Lage- und Gebäudepläne und müssen alle Informationen enthalten, die zur effizienten Durchführung von Feuerwehreinsätzen notwendig sind. Sie sind ausschließlich zur Verwendung für die Feuerwehr bestimmt.

Sofern z.B. Fluchtwege- oder Orientierungspläne im Betrieb notwendig sind, können die Brandschutzpläne als Grundlage zur Erstellung dienen. Diese Pläne müssen nicht von der örtlich zuständigen Feuerwehr oder der Brandverhütungsstelle vidiert werden und dürfen nicht im Plankasten für die Feuerwehr hinterlegt werden.

Die Brandschutzpläne sind von der örtlich zuständigen Feuerwehr oder Brandverhütungsstelle auf formale Richtigkeit zu vidieren, wofür das Deckblatt zu verwenden ist. Bei komplexen Objekten oder Zugangssituationen wird empfohlen das Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Feuerwehr oder Brandverhütungsstelle herzustellen. Brandschutzpläne müssen auf dem aktuellen Stand gehalten werden (jährliche Kontrolle gemäß TRVB O 120).

Was ist zu berücksichtigen?

Der Hauptzugang in jedes Objekt wird am unteren Blattrand situiert. Lageplan und alle Geschoßpläne sind in identischer Ausrichtung zu zeichnen. Die kartographische Richtung muss durch einen Nordpfeil erkennbar sein.

Aus den Brandschutzplänen müssen in übersichtlicher Weise Raumeinteilungen, Brandabschnitte, Flucht- bzw. Zugangsmöglichkeiten, Vorkehrungen für den Brandfall, sowie Hinweise für besondere Gefahren ersichtlich sein.