Im Rahmen des Auftrages werden die Flucht- und Rettungspläne entsprechend der DIN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010 aktualisiert oder neu erstellt, sowie um die baulichen Änderungen erweitert. Die Anzahl und Positionierung der Flucht- und Rettungspläne wird mit dem Auftraggeber im Vorfeld abgeklärt.

Für Objekte, in denen sich viele Fremdpersonen aufhalten, sind häufig Flucht- und Rettungspläne vorgeschrieben. In diesen sind die Wege vom eigenen Standort zu Sammelplätzen eingezeichnet. Die Pläne sind ergänzt um Druckknopfmelder zur Alarmierung, tragbare Feuerlöscher, Wandhydranten und sonstige sicherheitstechnische Besonderheiten.

Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot.

Wir stehen Ihnen mit unseren Dienstleistungen für Fluchtwegspläne und Rettungspläne in den Bundesländern

  • Burgenland (Jennersdorf, Güssing, Oberwart, Oberpullendorf, Mattersburg, Eisenstadt)
  • Steiermark (Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark, Weiz, Leibnitz, Graz-Umgebung)
  • Niederösterreich (Wienerneustadt, Neunkirchen, Baden)

gerne zu Verfügung.

Wir kooperieren sehr eng mit dem ziviltechnischen Büro DI Walter Deutsch (Grieselstein/Jennersdorf): http://www.walter-deutsch.at

Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?

Ein Flucht- und Rettungsplan dient der vereinfachten Darstellung von Flucht- und Rettungswegen, über die Evakuierung und über Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in bestimmten baulichen Anlagen. Er ist bewusst auf die Benutzung möglichst weniger Worte zur Verständigung beschränkt. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielt eine wichtige Rolle für die Brandschutz-Dokumentation.

Ein solcher Plan soll bei einem Notfall, Unfall oder Brand den gekennzeichneten Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie oder zu einem sicheren Ort anzeigen und enthält zusätzlich Regeln für das Verhalten bei Unfällen und im Brandfall.

Er ist in öffentlichen Bereichen und am Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen (z. B. Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Hauptzugänge zu den Geschossen, Flure, an geeigneten Versammlungsorten) und bei großflächigen Anlagen dauerhaft anzubringen.

Wie sind die Pläne auszuführen?

Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein aufs Wesentliche reduzierter Grundriss eines Geschosses oder Lageplan. Er muss folgende grafische Darstellungen enthalten und immer farbig angelegt sein:

  • Gebäudegrundriss oder Teile davon: Der Maßstab ist abhängig von der Größe der baulichen Anlage, des darzustellenden Detaillierungsgrades und des vorgesehenen Anbringungsortes
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege
  • Lage der Notausgänge
  • Lage und Art der Notfall- und Rettungsausrüstung, z. B. Brandmelder, Erste- Hilfe-Einrichtungen
  • Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten
  • Lage der festgelegten Sammelplätze für die flüchtenden Benutzer
  • Standort des Betrachters
  • Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall
  • Legende über die angewendeten graphischen Symbole

Die Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen sind in kurzer, prägnanter Form dargestellt.

Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie immer noch gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.