Der „Löschmittelbedarf für Betriebsanlagen“ wird entsprechend der ÖBFV Richtlinie VB05 erhoben. Diese Richtlinie dient zur Ermittlung der erforderlichen Bereitstellung und Bereithaltung von Löschmitteln in Betriebsanlagen.
Sie umfasst die Berechnung des Löschwasserbedarfes (Löschwasser-Rate, Löschwasser-Vorrat) für Betriebsobjekte und für die Massengutlagerung im Freien. Weiters für die Ermittlung der Löschmittelmengen und der theoretischen Löschzeiten für Schaum-, Pulver und Gaslöschverfahren.
Die ÖBFV Richtlinie VB05 berücksichtigt die Ermittlung des Löschwasserbedarfes für Brände fester Stoffe in Betriebsanlagen, sowie den erforderlichen Löschwasserbedarf für die Lagerung fester brennbarer Stoffe im Freien. Zusätzlich wird der Löschmittel-Mindestbedarf für den mobilen Löscheinsatz und für ortsfeste Löschanlagen errechnet.
Das Ermittlungsverfahren
Dieses Ermittlungsverfahren ermöglicht die Löschwasser-Bedarfsberechnung für Betriebsanlagen, abhängig von der Nutzung und Gebäudeausführung. Die Schlagkraft der Feuerwehr (Ausrück- und Anfahrtszeit, sowie verfügbare Einsatzkräfte) wird einbezogen.
Zusätzlich werden für den Löschwasserbedarf auch die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen, wie automatische Brandmeldeanlagen, sowie Sprinkleranlagen berücksichtigt. Die Berechnung bietet daher die Möglichkeit abhängig von wirtschaftlichen Überlegungen in Bezug auf ortsfeste Brandschutzeinrichtungen und Verfügbarkeit der Löschkräfte gegeneinander abzuwägen.
Mobiler Löscheinsatz – Löschmittelbedarf
Um größere Brände in Betriebsanlagen wirksam bekämpfen zu können und ihre Ausbreitung zur Brandkatastrophe zu verhindern, müssen im Bereich der zu schützenden Objekte vorhanden sein:
- ein leistungsfähiges Löschwassernetz bzw. unabhängige Löschwasserversorgung
- ausreichende Löschwasserentnahmestellen (in zulässiger Entfernung)
- sowie genügend Löschwasservorrat
Wir stehen Ihnen mit unseren Dienstleistungen für „Löschmittelbedarf für Betriebsanlagen“ in folgenden Bundesländern gerne zu Verfügung:
Burgenland (Jennersdorf, Güssing, Oberwart, Oberpullendorf, Mattersburg, Eisenstadt)
- Steiermark (Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark, Weiz, Leibnitz, Graz-Umgebung)
- Niederösterreich (Wienerneustadt, Neunkirchen, Baden)